Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in allen Themen rund um die häusliche Krankenpflege. Durch unsere langjährige Erfahrung und die Expertise unserer Mitarbeiter sind wir in der Lage, Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum auf hohem Niveau anzubieten:

Medizinische Behandlung

Leistungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V) werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Diese Leistungen werden im Regelfall nach Anordnung des Haus- oder Facharztes durchgeführt. Bei der Beantragung der Leistungen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Zu behandlungspflegerischen Leistungen, die von den Krankenkassen vergütet werden, gehören u.a.:

  • Insulininjektionen und Blutzuckermessungen
  • Intramuskuläre Injektionen
  • Verabreichung und Richten von Medikamenten
  • Einläufe
  • Katheterwechsel und -pflege
  • Stomaversorgung
  • Wundversorgung: chronisch und akut
  • Kompressionsverbände
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Portversorgung, Ernährung über Portsysteme

Selbstverständlich werden diese Versorgungen nur durch qualifiziertes Krankenpflegepersonal durchgeführt.


Pflegeversicherung

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI)

Darin enthalten sind alle Tätigkeiten des täglichen Lebens wie Hilfe bei der Grundpflege, (Körperhygiene, Ankleiden), Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Reinigung der Wohnung. Ebenso führen wir die von den Pflegekassen vorgeschriebenen viertel- oder halbjährlichen Beratungsgespräche bei Patienten durch, die von ihren Angehörigen versorgt werden. Diese Leistungen werden abhängig von ihrem Pflegegrad bis zu einer bestimmten Summe von den Pflegekassen finanziert.

Aus unserem Leistungskatalog können Sie die Hilfen, die Sie für sich oder Ihre Angehörigen benötigen, abrufen. In einem Aufnahmegespräch mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen werden die notwendigen Leitungen besprochen und in einer Pflegevereinbarung festgehalten. Wenn die Summe der Leistungen Ihren Pflegegrad übersteigt, kann eine private Zuzahlung vereinbart werden.

Weitere Hilfestellungen

Selbstverständlich kümmern wir uns um die Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, wie Pflegebett, Rollstuhl, etc. Wir vermitteln weiterhin Hilfen im alltäglichen Leben, wie z.B. medizinische Fußpflege, Friseure, Essen auf Rädern, etc. (nähere Details mit Kontaktdaten finden Sie unter Kooperationspartner. Bei Fragen zu diesen Leitungen rufen sie uns einfach an, wir vereinbaren gerne ein unverbindliches Gespräch in Ihrem Haushalt oder in unserer Geschäftsstelle.



Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – was ist das?

“Verhinderungspflege” ist eine im § 39 SGB XI. geregelte Leistung der Pflegeversicherung. Die genaue Bezeichnung dieser Vorschrift lautet: “Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson”. Damit ist auch schon der wesentliche Inhalt dieser Leistung beschrieben: Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege – in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen – gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird. Eine Pflegeperson ist definiert als jemand, der/die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegt.

Die Verhinderungspflege kann durch Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes erbracht werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse für eine Dauer von bis zu 4 Wochen ( max. 28 Tage ) jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 1612 € übernommen. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Antragsstellung

Ein Antrag auf Verhinderungspflege (genauer: häusliche Ersatzpflege) muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Etwa notwendig werdende ergänzende Leistungen müssen beim nach Landesrecht für die Hilfe zur Pflege zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Wichtig: Während der Verhinderung der Pflegeperson entfällt der Anspruch auf Pflegegeld.



Wir sind vertrauensvoller Partner in allen Fragen

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit treten viele Fragen auf. Die Bedürfnisse des zu pflegenden Menschen sind zu berücksichtigen, aber auch die gesamte häusliche, familiäre und finanzielle Situation spielen eine wesentliche Rolle. In all diesen Themen möchten wir Ihr vertrauensvoller Partner sein und Ihnen in bei Ihren Fragen und Problemen zur Seite stehen.

Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen werden wir eine Lösung finden und für eine individuelle Pflege sorgen, die speziell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.